Mit der Direktversicherung unseres Partners R+V Lebensversicherung AG finanzieren Sie Ihre Zusatzrente aus Ihrem Bruttoeinkommen. Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Bei einem Arbeitgeberwechsel nehmen Sie den Vertrag einfach mit oder führen ihn privat weiter.
Direktversicherung
Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Nutzen Sie den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss
Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt
Sie können Beiträge von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei in Ihre Direktversicherung einzahlen. Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge direkt von Ihrem Bruttoeinkommen. Zwar fallen für die Versicherungsleistungen in der Rentenzeit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, der Steuersatz ist dann jedoch häufig niedriger als während der Erwerbszeit.1 Ab Rentenbeginn erhalten Sie durch Ihre Direktversicherung eine zusätzliche, garantierte Rente und dies ein Leben lang. Oder Sie wählen später eine einmalige Kapitalauszahlung.
R+V-FirmenRente Safe+Smart
Kombinieren Sie Sicherheit mit den Rendite-Chancen des Kapitalmarkts
Die R+V-FirmenRente Safe+Smart verbindet die Vorteile einer garantierten Betriebsrente mit den Rendite-Chancen des Kapitalmarkts. Sie kombiniert sicheres Kapital, das niemals fallen kann, mit Chancen-Kapital. Mit dem Chancen-Kapital können Sie von der Wertentwicklung am Aktienmarkt profitieren. Ihr Arbeitgeber legt den Mindestanteil der Beiträge fest, der während der Ansparphase in das sichere Kapital fließt. Daraus leiten sich Ihre garantierte lebenslange Rente beziehungsweise Ihre einmalige Kapitalauszahlung ab. In welchem Verhältnis der Rest Ihrer Beiträge zwischen sicherem und Chancen-Kapital aufgeteilt wird, bestimmt entweder Ihr Arbeitgeber oder er überlässt Ihnen die Wahl darüber.
Ihre Vorteile
- Flexibel in der Auszahlung - Lebenslang garantierte Rente oder Einmalbetrag
- Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung - unterm Strich mehr Gehalt bekommen und Sozialabgaben sowie Steuern sparen (siehe Rechenbeispiel)
- Einzahlung von Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld) oder Vermögenswirksamen Leistungen möglich
- Arbeitgeber übernimmt Vertragsangelegenheiten für Sie
- Rentenanspruch und Vertrag bleibt auch bei Arbeitgeberwechsel erhalten
- Kostenloser „Vorsorge-Check" - Die Altersvorsorge die perfekt zu Ihnen passt
- Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
So funktioniert die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Häufige Fragen zur Direktversicherung
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen an. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrem Wunsch nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen. Ihr Arbeitgeber entscheidet dabei, welche Form der betrieblichen Altersversorgung er im Unternehmen anbietet. Seit 2019 gilt für neue Verträge zur betrieblichen Altersversorgung, dass der Arbeitgeber seine gesparten Steuer- und Sozialversicherungsabgaben in Form eines Arbeitgeberzuschusses zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung an Sie weitergeben muss.
In diesem Fall wird der Vertrag von Ihrem letzten Arbeitgeber auf Sie übertragen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Beiträge anzupassen.
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Minijobber, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an und bitten Sie ihn, einen Teil Ihres Bruttogehalts für eine betriebliche Altersversorgung einzusetzen.
Neben der Direktversicherung gibt es vier weitere Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung: die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welchen Durchführungsweg er im Unternehmen anbietet. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen an.
- Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben werden erst bei Auszahlung fällig. Die Sozialversicherungsersparnis kann Auswirkungen auf die gesetzlichen Leistungen haben.