Riesterrente – Rückforderungen der Riester-Zulagen

Das erwartet Sie hier

Wieso kommt es zu Rückforderungen der Riesterzulagen? In welchen Fällen kann ich diese zurückholen und warum es sich oft nicht lohnt den Vertrag vorzeitig aufzulösen?

Das wichtigste in Kürze

  • Es gibt verschiedene Gründe für Zulagenrückforderungen.

  • In vielen Fällen lohnt es sich mit einem Festsetzungsantrag zu widersprechen.

  • Im Falle einer Vertragskündigung müssen alle schon gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

 

Was Sie tun müssen

Liegt einer der häufigsten Gründe für die Zulagenrückforderung vor?

  • falsch angegebene Zulageberechtigung
  • Kindererziehungszeiten bei der deutschen Rentenversicherung nicht gemeldet
  • Bezug von Entgeltersatzleistungen liegt vor
  • Kinderzulage nicht oder falsch beantragt
  • Alleinerziehungsberechtigung liegt vor
  • Beamtenstatus nicht oder falsch angegeben
  • Ausländische Einkünfte

Bei Fragen zu Vertragsdaten erreichen Sie unsere Verbundpartner unter folgender Hotline

Union Investment

Hotline:

069 58998-5100
Mo - Fr von 8:00 - 20:00 Uhr 

Bausparkasse Schwäbisch Hall

Hotline:

0791 46-4444
Mo - Fr von 8:00 - 20:00 Uhr  

R+V Versicherung

Hotline:

0800533-1171
Mo - Fr 7:30 - 20:00 Uhr
Sa 8:00 - 14:00 Uhr  

Ihr Ansprechpartner der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen

 

Hotline:

03381 21677200
Mo- Do 8:00 – 17:00 Uhr, Fr 8:00 – 15:00 Uhr

 

Per Mail:

zulagenstelle@drv-bund.de

 

Per Post:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin