Ihre Zustimmung zu unseren neuen Preisen und Leistungen.

Was Sie jetzt wissen müssen

Gern möchten wir heute und auch morgen Ihr Partner sein.

Damit wir Ihre Bedürfnisse auch künftig erfüllen und unsere attraktiven Leistungen in der Region für die Region anbieten können, werden wir ab dem 1. Juli 2023 einige Preise und Leistungen anpassen. Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2021 benötigen wir hierfür Ihre aktive Zustimmung zu unseren AGB und unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Auf Basis Ihres bisherigen Girokontos empfehlen wir Ihnen das für Sie am besten passende Kontomodell. Selbstverständlich können Sie jederzeit in ein anderes Kontomodell wechseln, wenn Sie das wünschen.

 

 

Unsere Konten im Überblick

Das passende Konto für Sie

Kontoübersicht Privatkunden

Hier finden Sie einen Überblick unserer Kontomodelle für Privatkunden.  

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Kontoübersicht Firmenkunden

Hier finden Sie einen Überblick unserer Kontomodelle, sowie unseren Kontofinder mit dem Sie Ihr passendes Konto finden.  

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Hintergrundinfos

Was Sie wissen sollten

Wie sind die Banken vor dem BGH-Urteil vorgegangen?

Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Diesen Änderungsmechanismus hat der Bundesgerichtshof nun für unwirksam erklärt.

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern. Für unsere bestehende Geschäftsbeziehung bedeutet das, dass Sie den aktuell gültigen AGB nun aktiv zustimmen müssen.

FAQ

Antworten auf Ihre Fragen

Warum werden die Preise angepasst?

Seit über fünf Jahren sind die Preise unserer Girokonten unverändert. In dieser Zeit haben sich rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wie Inflation, Energiepreise, etc. stark verändert.

Ab wann gelten die neuen Preise?

Ab dem 1. Juli 2023 gelten die neuen Preise.  

Warum ist meine Zustimmung erforderlich?

Aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 bedürfen Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisen der Mitwirkung der Kunden in Form einer Zustimmung. Daher benötigen wir von Ihnen die Einverständniserklärung.

Wie erfolgt die Zustimmung?

Wir haben es für Sie so einfach wie möglich gemacht, damit Sie Ihre Zustimmung in wenigen Schritten online erteilen können:

  1. QR-Code im Brief scannen oder www.voba-breisgau-nord.ihre-zustimmung.de aufrufen und Ihre Nutzerkennung sowie Ihren Zugangscode eingeben.
  2. Bedingungen herunterladen und einsehen.
  3. Mit wenigen Klicks zustimmen.
Ist der QR-Code sicher?

Mit Ihrem Brief haben Sie einen individuellen und einmaligen Zugangscode erhalten, der nach erfolgter Zustimmung auch nicht mehr anderweitig genutzt werden kann.  

Kann ich auch ein anderes, als das vorgeschlagene Modell wählen?

Ja, beachten Sie bitte, dass es aber unterschiedliche Voraussetzungen zur Nutzung gibt.

  • Für unser OnlineKonto benötigen Sie die Freischaltung des OnlineBankings, sowie die Freischaltung des elektronischen Postfachs.
  • Das ExklusivKonto richtet sich an unsere Mitglieder. Sie sind noch kein Mitglied? Einfach hier beantragen.
Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind und auch alleine für das Konto vertretungsberechtigt sind.

Wie kommt der Vorschlag des Kontos der Bank zustande?

Wir haben uns bei unserem Vorschlag an Ihrem bisherigen Modell.

Ich habe Fragen zu den neuen Modellen, wer hilft mir weiter?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen und im Service- und BeratungsCenter stehen Ihnen bei Fragen zu den Kontomodellen und der Hilfe bei der Auswahl des geeigneten Modells gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Kann ich auch telefonisch zustimmen?

Das geht derzeit aus rechtlichen Gründen leider nicht. Die Zustimmung ist momentan ausschließlich über den QR-Code oder vor Ort in unseren Geschäftsstellen möglich.

Was passiert wenn ich nicht reagiere?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.

In der Hektik des Alltags kann es jedoch passieren, dass etwas liegen bleibt. Keine Sorge, wir werden Sie im Zeitablauf nochmals an die ausstehende Zustimmung erinnern.

Ich will zustimmen, bekomme aber die Meldung „Es ist keine Zustimmung notwendig“ – Warum?

Das kann bei Gemeinschaftskonten der Fall sein, wenn ein Mitkontoinhaber die Zustimmung bereits erteilt hat.