Gern möchten wir heute und auch morgen Ihr Partner sein.
Damit wir Ihre Bedürfnisse auch künftig erfüllen und unsere attraktiven Leistungen in der Region für die Region anbieten können, werden wir ab dem 1. Juli 2023 einige Preise und Leistungen anpassen. Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2021 benötigen wir hierfür Ihre aktive Zustimmung zu unseren AGB und unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Auf Basis Ihres bisherigen Girokontos empfehlen wir Ihnen das für Sie am besten passende Kontomodell. Selbstverständlich können Sie jederzeit in ein anderes Kontomodell wechseln, wenn Sie das wünschen.