FTI-Insolvenz: Infos zu Zahlungsreklamationen

Bei Zahlungen mit Visa oder Mastercard

Die FTI Touristik GmbH hat am 3. Juni 2024 bekanntgegeben, dass sie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Von der FTI Group werden keine neuen Reisen mehr verkauft. Alle gebuchten Reisen mit einem Abreisedatum bis einschließlich Freitag, 5. Juli 2024 wurden bereits abgesagt. Ab dem 6. Juli 2024 müssen leider alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen abgesagt werden.

Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Zahlungen zu reklamieren, wenn Sie die Reise mit Visa oder Mastercard bezahlt haben.

Kontakt

Wen es betrifft

Wer ist von der Insolvenz betroffen?

Betroffen ist die FTI Touristik GmbH. Dies umfasst die Marken

  • FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden,
  • die Marke 5vorFlug in Deutschland,
  • die BigXtra Touristik GmbH sowie
  • die Mietfahrzeug-Marken DriveFTI und
  • Cars and Camper.

Über FTI Voyages S.A.S gebuchte Reisen können auf eigenen Wunsch bis zum 31. Juli 2024 kostenlos storniert werden.

Gebuchte Leistungen bei Drittanbietern sind nicht betroffen

Wenn Sie zum Beispiel auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch oder www.5vorflug.de eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter wie zum Beispiel TUI, Alltours, DERTOUR, vtours usw. gebucht haben, sind Sie von dem Insolvenzverfahren nicht betroffen.

Das ist zu tun

Das ist zu tun, wenn Sie Ihre Reise mit Ihrer Visa Karte oder Mastercard bezahlt haben

  1. Prüfen Sie, ob es sich bei der Buchung um eine Pauschalreise handelt.
  2. Ist dies der Fall, wenden Sie sich als Karteninhaber zunächst an die im Sicherungsschein ausgewiesene Versicherung, den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).

Erst wenn Sie vom DRSF einen negativen Bescheid erhalten, in dem die Übernahme ausgeschlossen wird, können Sie mit diesem negativen Bescheid und den unten aufgeführten Unterlagen und Hinweisen die Zahlungsreklamation starten.

Das benötigen Sie

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zahlungsreklamation

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir die Bearbeitung nur bei vollständig vorliegenden Unterlagen aufnehmen können. Ebenso bitten wir um Ihr Verständnis, dass aufgrund des hohen Reklamationsaufkommens die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Für Pauschalreisen mit Sicherungsschein

Falls die Kontaktaufnahme mit der Versicherung oder einem Insolvenzverwalter erfolglos war, wenden Sie sich mit folgenden Unterlagen an uns:

  • Kopie der Buchungsunterlagen (Abreisetag, Start- und Zielflughafen, Reservierungsnummer, Datum, Länge des Aufenthalts, Name des Hotels, Passagierinformationen, tatsächlicher Preis, Ticket-ID),
  • Nachweis, dass eine Klärung mit dem Insolvenzverwalter bzw. dem abbuchenden Unternehmen stattgefunden hat inkl. dem erzielten Ergebnis (Datum Kontaktaufnahme (Mail/Brief) und Ergebnis, bspw. "keine Antwort erhalten"). Falls Sie als Karteninhaber keine Antwort erhalten, kann eine Rückbelastung erst 60 Tage nach erfolgter Kontaktaufnahme eingeleitet werden.
Einzelleistungen ohne Sicherungsschein (z. B. Direktflüge, Mietwagen o. ä.)

Ab dem 6. Juli 2024 müssen bestimmte Einzelleistungen abgesagt werden.

  • Rückbelastungen können für nicht erbrachte Einzelleistungen, die ein Leistungsdatum in der Vergangenheit haben, erfolgen.
  • Rückbelastungen für Einzelleistungen seit dem 6. Juni 2024 können erst dann erfolgen, wenn der Karteninhaber eine Bestätigung des Unternehmens bzw. Insolvenzverwalters vorlegen kann, wonach seine gebuchte Leistung ersatzlos gestrichen wurde.
  • Die Rückbelastungen für alle zukünftigen Leistungen (Datum der Leistung liegt in der Zukunft) können ansonsten erst erfolgen, wenn die Insolvenz durch das zuständige Gericht eröffnet wurde. (Stand 04.06.2024 ist dies noch nicht erfolgt.)

Erst wenn die Bestätigung über die Nichterbringung der Leistung vorliegt, wenden Sie sich mit den folgenden, vollständigen Unterlagen an uns:

  • Kopie des Buchungsbelegs mit dem tatsächlichen Reisepreis,
  • Kopie der Rechnung mit den kompletten Flug- bzw. Übernachtungsdaten,
  • die genaue Beschreibung der reklamierten Leistung, zum Beispiel anhand der Reservierungsbestätigung oder der Rechnung, Kopie der Buchungsunterlagen,
  • Nachweis, dass das Hotel Ihren vorgelegten Voucher bei Anreise akzeptiert hat (zum Beispiel durch die Endrechnung, bei Akzeptanz ist der Nachweis hier aufgeführt). Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann die Zahlung an das Hotel nicht reklamiert werden. In diesem Fall ist die Reklamation auf die Transaktion des abbuchenden Unternehmens einzureichen.
Sonderfall bei Mastercard- oder Visa-Zahlung über PayPal

Sonderfall bei Mastercard- oder Visa-Zahlung über PayPal

Reisen und Einzelleistungen, die mittels Visa oder Mastercard über PayPal abgewickelt wurden, können als Reklamation eingereicht werden, sobald der geplante Starttermin der Reise bzw. der Leistung in der Vergangenheit liegt bzw. die Reise seitens FTI storniert wurde. Aktuell sind das alle Pauschalreisen und ab dem 6. Juli 2024 auch bestimmte Einzelleistungen.
Zwingend erforderlich für die Einleitung der Rückbelastung: Buchungsunterlagen/kurze Beschreibung der gebuchten Leistung. Es darf nicht bereits eine Erstattung über den PayPal Käuferschutz erfolgt sein (keine Doppelerstattungen).